Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?
Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
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Kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen?
Kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen? In der Regel kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nicht einseitig anordnen, es sei denn, dies ist vertraglich oder gesetzlich vorgesehen. Arbeitnehmer haben in der Regel das Recht auf bezahlten Urlaub gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Wenn ein Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen möchte, muss dies in Absprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen und kann nicht einfach einseitig entschieden werden. Es ist wichtig, dass beide Parteien die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vereinbarungen verstehen, um Konflikte zu vermeiden.
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Kann der Arbeitgeber den Urlaub reduzieren?
Kann der Arbeitgeber den Urlaub reduzieren? In der Regel darf der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub nicht einseitig reduzieren. Dies könnte als Vertragsbruch angesehen werden. Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei unvorhergesehenen betrieblichen Notwendigkeiten oder in Absprache mit dem Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und eventuelle Tarifverträge beachtet, bevor er den Urlaub reduziert. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitnehmer sich rechtlich beraten lassen.
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Wann muss der Arbeitgeber den Urlaub bestätigen?
Der Arbeitgeber muss den Urlaub so früh wie möglich bestätigen, sobald der Arbeitnehmer den Urlaubsantrag gestellt hat. In der Regel sollte die Bestätigung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Urlaubs erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Urlaub schriftlich bestätigt, um Missverständnisse zu vermeiden. Falls es Probleme oder Konflikte bezüglich des Urlaubs gibt, sollte der Arbeitnehmer rechtzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um eine Lösung zu finden. In einigen Fällen kann es auch gesetzliche Regelungen geben, die vorschreiben, bis wann der Arbeitgeber den Urlaub bestätigen muss.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Kultur-Genuss-Pauschale
Nicht nur für Kunstliebhaber sondern auch für Genießer. Die Kultur & Genuss Pauschale für 4 Nächte und 5 Tage inklusive Frühstück, Abendendmenüs und einem Eintritt ins nahe gelegene Franz Marc Museum. Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung je Person, 4 x Frühstück vom Grauen-Bären-Frühstücksbuffet je Person, 3 x 3-Gang Abendmenüs im Seerestaurant je Person, 1 x 5-Gang Candle-light-dinner (Dienstags) je Person, 1 x Eintritt in das Franz-Marc-Museum je Person, 1 x kuscheliger Leihbademantel je Person, 1 x Süßes Willkommensgeschenk zur Begrüßung je Person, 1 x kostenlose Nutzung des W-LAN Internetzugangs je Person, 1 x Flasche Mineralwasser auf Ihrem Zimmer pro Zimmer, 4 x Kurtaxe während Ihres Aufenthaltes mit verschiedenen Vergünstigungen inkl. Busticket je Person
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Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub streichen Wenn ich vorher krank war?
Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub streichen, wenn ich vorher krank war? Das hängt von den genauen Umständen ab und den geltenden Arbeitsgesetzen in Ihrem Land. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen, wenn Sie während der geplanten Urlaubszeit krank sind und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Es ist jedoch wichtig, dass Ihr Arbeitgeber dabei die gesetzlichen Bestimmungen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer respektiert. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
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Welche Aktivitäten eignen sich am besten zur Erholung und Entspannung in der unmittelbaren Umgebung?
Spaziergänge in der Natur, Yoga oder Meditation sind gute Möglichkeiten zur Entspannung. Auch das Lesen eines Buches oder das Hören von beruhigender Musik können helfen, Stress abzubauen. Ein Besuch im Spa oder Wellnesscenter ist ebenfalls eine beliebte Option zur Erholung.
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Wie kann man seinen Urlaub so gestalten, dass man die maximale Erholung und Entspannung erfährt?
1. Wähle ein Reiseziel, das deinen Interessen und Bedürfnissen entspricht, sei es am Strand, in den Bergen oder in einer Stadt. 2. Plane genügend Zeit für Ruhe und Entspannung ein, ohne zu viele Aktivitäten zu buchen. 3. Vermeide Stressfaktoren wie Arbeitsemails oder Telefonanrufe und konzentriere dich voll und ganz auf deine Erholung.
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Wann Bescheinigung Mutterschutz Arbeitgeber?
Die Bescheinigung zum Mutterschutz vom Arbeitgeber wird üblicherweise ausgestellt, sobald die Schwangerschaft der Arbeitgeberin bekannt ist. Sie dient dazu, den Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Bescheinigung werden die voraussichtliche Dauer der Schwangerschaft, der voraussichtliche Entbindungstermin und eventuelle Beschäftigungsverbote festgehalten. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt wird, damit die werdende Mutter ihre Rechte im Mutterschutz in Anspruch nehmen kann. In Deutschland muss die Bescheinigung spätestens bis zum Beginn des Mutterschutzes vorliegen.
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